Für die Benutzung des Parkhauses sowie dessen Ein- und Ausfahrten gelten die Bestimmungen der StVO. Darüber hinaus hat der Mieter sonstige Verkehrszeichen, Hinweise und Anweisungen des Vermieters zu befolgen.
Das Parkhaus im Schlossberg-Center ist nach modernsten Gesichtspunkten erbaut worden. Es weist insgesamt 157 Stellplätze auf - darunter mehrere Behindertenparkplätze sowie auch einige sichere Stellplätze für Frauen. Diese befinden sich nahe des Eingangs zum Innenbereich. Dort ist auch eine lange Rampe für Rollstuhlfahrer angebracht. |